Halteverbotszone für Ihren Umzug in Berlin beantragen
So sichern Sie sich rechtzeitig einen freien Stellplatz direkt vor Ihrer Tür am Umzugstag.
Kostenloses Angebot anfordernWer die Halteverbotszone genehmigt – und wer die Schilder aufstellt
Zuständig für die Genehmigung ist die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde – je nach Bezirk organisatorisch beim Ordnungsamt oder beim Straßen- und Grünflächenamt angesiedelt. Wichtig: Das Amt erteilt nur die Genehmigung, es stellt selbst keine Schilder auf.
Die eigentlichen Halteverbotsschilder müssen Sie zusätzlich bei einem privaten Verkehrszeichenverleih mieten, aufstellen und nach dem Umzug wieder abbauen lassen. Es handelt sich also um zwei Schritte: amtliche Genehmigung und private Schilderaufstellung. Daneben gibt es Full-Service-Anbieter, die beides – Antrag und Schilder – aus einer Hand übernehmen.
Vorlaufzeit: Wie früh Sie beantragen sollten
Empfohlen werden mindestens 2–3 Wochen Vorlauf; in Stoßzeiten oder bei hoher Auslastung des zuständigen Bezirksamts kann die Bearbeitung auch bis zu 4 Wochen dauern. Planen Sie also lieber etwas großzügiger.
Rechtlich verbindlich ist zusätzlich: Die Schilder müssen mindestens 72 Stunden (3 volle Tage) vor Beginn des Halteverbots stehen. Diese Frist geht auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zurück (Az. 3 C 25.16) – erst danach darf ein trotzdem parkendes Fahrzeug kostenpflichtig abgeschleppt werden.
Was der Antrag kostet
Die amtliche Mindestgebühr für die Genehmigung liegt bei ca. 21 € netto, je nach Umfang auch höher. Hinzu kommt die private Schilderaufstellung mit Miete, Lieferung, Auf- und Abbau – dafür sind zusätzlich ca. 40–80 € einzuplanen. In Summe liegen die Gesamtkosten für eine einseitige Zone über einen Tag meist bei ca. 70–180 €, je nach Anbieter und Zonenlänge.
Was Sie für den Antrag angeben müssen
In der Regel genügt ein formloser Antrag mit: Name und Adresse, genaue Straße und Hausnummer der gewünschten Zone, gewünschtem Zeitraum (Datum, Uhrzeit von–bis), Grund (Umzug) sowie der gewünschten Zonenlänge.
Was passiert, wenn trotzdem jemand in der Zone parkt
Nach Ablauf der 72-Stunden-Frist können Sie die Polizei oder das zuständige Ordnungsamt informieren. Nur diese Stellen dürfen das Abschleppen veranlassen – nicht Sie selbst oder das Umzugsunternehmen. Die Kosten dafür trägt der Halter des falsch geparkten Fahrzeugs und liegen üblicherweise im Bereich mehrerer hundert Euro.
Häufige Fragen zur Halteverbotszone
Wie lange im Voraus muss ich eine Halteverbotszone in Berlin beantragen?
Mindestens 2–3 Wochen, in Stoßzeiten besser 4 Wochen. Die Schilder selbst müssen zusätzlich mindestens 72 Stunden vor Beginn stehen.
Was kostet eine Halteverbotszone in Berlin?
Die amtliche Genehmigung kostet ab ca. 21 € netto. Inklusive privater Schilderaufstellung liegen die Gesamtkosten für einen Tag meist bei ca. 70–180 €.
Was passiert, wenn trotz Halteverbotsschild jemand parkt?
Sie können nach Ablauf der 72-Stunden-Frist Polizei oder Ordnungsamt informieren – nur diese dürfen das Abschleppen veranlassen. Die Kosten trägt der Falschparker.
Reicht die amtliche Genehmigung allein aus?
Nein. Die Genehmigung erlaubt die Zone, die Schilder müssen Sie zusätzlich selbst besorgen und aufstellen lassen oder einen Full-Service-Anbieter beauftragen, der Antrag und Schilder komplett übernimmt.
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